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   OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09   

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OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09 (https://dejure.org/2010,10148)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23.03.2010 - 2 B 449/09 (https://dejure.org/2010,10148)
OVG Bremen, Entscheidung vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 (https://dejure.org/2010,10148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse für eine Beschwerde nach § 146 Abs. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei Erledigung der Hauptsache zwischen den Instanzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 146 Abs. 4; VwGO § 158
    Erledigung zwischen den Instanzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 16.84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Es ist höchstrichterlich geklärt, dass die anderweitige endgültige Zulassung zu dem gewünschten Studium grundsätzlich einen Zulassungsrechtsstreit in der Hauptsache erledigt (BVerwG, Urt. vom 13.12.1984 - 7 C 16/84 u.a. - NVwZ 1985, 573 -574).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.2009 - 1 S 1342/09

    Vorläufiger Rechtsschutz; Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde bei Erledigung

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Ein schutzwürdiges Interesse an der gewünschten Klarstellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht möge zwar ungeachtet der geringeren Tragweite eines Beschlusses nicht von vornherein zu verneinen sein, es müsse aber ersichtlich sein, dass vom Beschluss des Verwaltungsgerichts als solchem noch irgendwelche nachteiligen Wirkungen, abgesehen von der insoweit unbeachtlichen Kostenfolge, ausgingen ( VGH Bad.-Württ., Beschl vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09 - [...] - m.w.N. zu der in der Rechtsprechung und Literatur für das Klageverfahren vertretene Auffassung; OVG Münster, Beschl. vom 20.03.2007 - 14 B 168/07 - [...]; OVG Münster, Beschl. vom 31.05.2002 - 21 B 931/02 - [...], für eine zeitlich überholte Entscheidung; weiterhin: Bay. VGH , Beschl. vom 25.02.2009 - 9 CS 08.2162 - [...] - keine Beschwerde allein mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2003 - 8 B 82/03

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer übereinstimmenden

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Andere Gerichte bejahen die Zulässigkeit der Beschwerde nicht im Hinblick auf die negative Kostenentscheidung, sondern erkennen das Interesse des Rechtsmittelführers an, dass die angefochtene Entscheidung für wirkungslos erklärt wird, um die Unanfechtbarkeit der erstinstanzlichen Entscheidung zu verhindern (OVG Münster, Beschl. vom 26.03.2003 - 8 B 82/03 - [...]).
  • OVG Sachsen, 20.08.2009 - 5 B 265/09

    Vorausleistung; Schmutzwasserbeitrag; Erledigung "zwischen den Instanzen";

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Die Zulässigkeit wird einerseits mit der Begründung bejaht, dass eine rechtliche Betroffenheit durch den erstinstanzlichen Beschluss hinsichtlich der für den Rechtsmittelführer negativen Kostenentscheidung fortbestehe und deshalb eine nach dem Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung zulässig sei (Sächs. OVG, Beschl. vom 20.08.2009 - 5 B 265/09 - [...]; Nds. OVG, Beschl. vom 02.12.2003 - 2 ME 368/03 - [...]; VGH Mannheim, Beschl. vom 16.12.2002 - 13 S 1743/02 - NVwZ-RR 2003, 392; Just in: Fehling/Kastner, Handkommentar Verwaltungsrecht, 2. Aufl., § 158 Rz. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2009 - 19 B 1400/09

    Auswirkung einer verzögert abgegebenen Erledigungserklärung auf die Kostentragung

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Weil die Beschwerde sich nicht allein gegen die Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts richte, hindere auch § 158 Abs. 1 VwGO die Beschwerdeeinlegung nicht (OVG Münster, Beschl. vom 27.10.2009 - 19 B 1400/09 - [...]; weiterhin: Kopp, VwGO , 15. Aufl., Vorbem. § 124 Rz. 43; offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 08.01.2007 - 7 ME 187/06 - [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2002 - 21 B 931/02
    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Ein schutzwürdiges Interesse an der gewünschten Klarstellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht möge zwar ungeachtet der geringeren Tragweite eines Beschlusses nicht von vornherein zu verneinen sein, es müsse aber ersichtlich sein, dass vom Beschluss des Verwaltungsgerichts als solchem noch irgendwelche nachteiligen Wirkungen, abgesehen von der insoweit unbeachtlichen Kostenfolge, ausgingen ( VGH Bad.-Württ., Beschl vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09 - [...] - m.w.N. zu der in der Rechtsprechung und Literatur für das Klageverfahren vertretene Auffassung; OVG Münster, Beschl. vom 20.03.2007 - 14 B 168/07 - [...]; OVG Münster, Beschl. vom 31.05.2002 - 21 B 931/02 - [...], für eine zeitlich überholte Entscheidung; weiterhin: Bay. VGH , Beschl. vom 25.02.2009 - 9 CS 08.2162 - [...] - keine Beschwerde allein mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 13 S 1743/02

    Beschwerde; günstigere Kostenentscheidung

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Die Zulässigkeit wird einerseits mit der Begründung bejaht, dass eine rechtliche Betroffenheit durch den erstinstanzlichen Beschluss hinsichtlich der für den Rechtsmittelführer negativen Kostenentscheidung fortbestehe und deshalb eine nach dem Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung zulässig sei (Sächs. OVG, Beschl. vom 20.08.2009 - 5 B 265/09 - [...]; Nds. OVG, Beschl. vom 02.12.2003 - 2 ME 368/03 - [...]; VGH Mannheim, Beschl. vom 16.12.2002 - 13 S 1743/02 - NVwZ-RR 2003, 392; Just in: Fehling/Kastner, Handkommentar Verwaltungsrecht, 2. Aufl., § 158 Rz. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2007 - 14 B 168/07

    Aufrechterhaltung der Kostenentscheidung erster Instanz nach übereinstimmender

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Ein schutzwürdiges Interesse an der gewünschten Klarstellung der Unwirksamkeit der angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht möge zwar ungeachtet der geringeren Tragweite eines Beschlusses nicht von vornherein zu verneinen sein, es müsse aber ersichtlich sein, dass vom Beschluss des Verwaltungsgerichts als solchem noch irgendwelche nachteiligen Wirkungen, abgesehen von der insoweit unbeachtlichen Kostenfolge, ausgingen ( VGH Bad.-Württ., Beschl vom 07.12.2009 - 1 S 1342/09 - [...] - m.w.N. zu der in der Rechtsprechung und Literatur für das Klageverfahren vertretene Auffassung; OVG Münster, Beschl. vom 20.03.2007 - 14 B 168/07 - [...]; OVG Münster, Beschl. vom 31.05.2002 - 21 B 931/02 - [...], für eine zeitlich überholte Entscheidung; weiterhin: Bay. VGH , Beschl. vom 25.02.2009 - 9 CS 08.2162 - [...] - keine Beschwerde allein mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO ).
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 2 ME 368/03

    Rechtsschutzinteresse des unterlegenen Rechtsmittelführers bei Erledigung

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Die Zulässigkeit wird einerseits mit der Begründung bejaht, dass eine rechtliche Betroffenheit durch den erstinstanzlichen Beschluss hinsichtlich der für den Rechtsmittelführer negativen Kostenentscheidung fortbestehe und deshalb eine nach dem Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung zulässig sei (Sächs. OVG, Beschl. vom 20.08.2009 - 5 B 265/09 - [...]; Nds. OVG, Beschl. vom 02.12.2003 - 2 ME 368/03 - [...]; VGH Mannheim, Beschl. vom 16.12.2002 - 13 S 1743/02 - NVwZ-RR 2003, 392; Just in: Fehling/Kastner, Handkommentar Verwaltungsrecht, 2. Aufl., § 158 Rz. 3).
  • OVG Niedersachsen, 08.01.2007 - 7 ME 187/06

    Zulässigkeit eines Sachantrags im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bei

    Auszug aus OVG Bremen, 23.03.2010 - 2 B 449/09
    Weil die Beschwerde sich nicht allein gegen die Kostenentscheidung des Verwaltungsgerichts richte, hindere auch § 158 Abs. 1 VwGO die Beschwerdeeinlegung nicht (OVG Münster, Beschl. vom 27.10.2009 - 19 B 1400/09 - [...]; weiterhin: Kopp, VwGO , 15. Aufl., Vorbem. § 124 Rz. 43; offen gelassen von Nds. OVG, Beschl. vom 08.01.2007 - 7 ME 187/06 - [...]).
  • VGH Bayern, 25.02.2009 - 9 CS 08.2162

    Erledigung zwischen den Instanzen im Eilverfahren; fehlendes

  • OVG Thüringen, 28.11.2017 - 2 EO 524/17

    Konkurrentenstreitverfahren um die Besetzung einer Beförferungstelle als

    Soweit in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil vertreten wird, dass für eine nach Eintritt der Erledigung eingelegte Beschwerde mit dem Ziel, das Verfahren für erledigt zu erklären und auf diese Weise eine günstigere Kostenentscheidung zu erhalten, ein Rechtsschutzbedürfnis bestehe (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - SächsVBl. 2010, 287; OVG NRW, Beschlüsse vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - NVwZ-RR 2003, 701 und vom 27. Oktober 2009 - 19 B 1400/09 - DVBl. 2010, 62; a. A.: zur Nichtzulassung der Beschwerde HessVGH, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998, 85; zur Unzulässigkeit der Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnis: OVG Bln-Brdbg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 - juris; OVG Saarl, Beschluss vom 19. Januar 2016 - 2 B 223/15 - NVwZ-RR 2016, 528; Beschluss des Senats vom 29. August 2010 - 2 EO 1079/10 - n. v.; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - NordÖR 2010, 369; BayVGH, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris; VGH Ba.-Wü., Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416; OVG NRW, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895), lässt sich der Beschwerdebegründung nicht entnehmen, dass der Antragsgegner mit der Beschwerde, soweit sie den Beigeladenen zu 2) betrifft, ein solches Ziel gerade verfolgen will.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.08.2016 - 12 S 37.16

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschwerde mit dem Ziel der Herbeiführung

    Bei einem Eintritt der Erledigung zwischen den Instanzen, wie er vorliegend gegeben ist, kommt eine Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO mit dem von dem Antragsgegner geltend gemachten Ziel der Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung nach § 161 Abs. 2 VwGO mangels Rechtsschutzbedürfnisses nicht in Betracht (vgl. u.a. OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449.09 - NordÖR 2010, 369, juris Rn. 3 ff.; VGH München, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 9 CS 08.2162 - juris Rn. 2; VGH Mannheim, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - 1 S 1342/09 - NVwZ-RR 2010, 416, juris Rn. 1 ff.; OVG Münster, Beschluss vom 31. Mai 2002 - 21 B 931/02 - NVwZ-RR 2002, 895, juris Rn. 3 ff.; zur Zulassung der Beschwerde VGH Kassel, Beschluss vom 25. Juli 1997 - 14 TZ 1391/97 - DVBl. 1998, 243, juris Rn. 8; OVG Berlin, Beschluss vom 15. September 1997 - 2 SN 11.97 - NVwZ 1998.85 je m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.2018 - 12 ME 3/18

    Beschwerde gegen eine "zwischen den Instanzen" erledigte Zwischenentscheidung

    Tritt - wie hier - eine solche Erledigung "zwischen den Instanzen" ein, so besteht jedenfalls unter den vorliegenden Voraussetzungen kein Rechtsschutzinteresse mehr für die Einlegung bzw. Fortführung einer Beschwerde (vgl. allgemein: OVG Berlin-Bbg, Beschl. v. 26.8.2016 - OVG 12 S 37/16 - OVG Bremen; Beschl. v. 23.3.2010 - 2 B 449/09 -, jeweils juris, sowie Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl., vor § 124, Rn. 43, sowie § 146, Rn. 42, m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 12.10.2022 - 3 EO 320/22

    Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass der Genesenenstatus sechs Monate

    Dabei kann dahinstehen, ob die Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses bereits unzulässig gewesen wäre, weil sich das Begehren der Antragstellerin auf Feststellung des Andauerns ihres Genesenenstatus bis zum 31. Mai 2022 bereits vor dem Zeitpunkt der Einlegung ihrer Beschwerde am 2. Juni 2022 erledigt hatte (vgl. zum diesbezüglichen Meinungsstreit in der Rechtsprechung und Literatur: Sächsisches OVG, Beschluss vom 20. August 2009 - 5 B 265/09 - juris Rn. 14; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. März 2003 - 8 B 82/03 - juris Rn. 4 ff.; Clausing in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: Februar 2022, § 161 VwGO Rn. 19a; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 VwGO Rn. 41 - allesamt für eine Zulässigkeit der Beschwerde im Falle der Erledigung zwischen den Instanzen auch im vorläufigen Rechtsschutz; Bayerischer VGH, Beschluss vom 16. Mai 2022 - 10 CS 22/802 - juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 1 S 3300/19 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2016 - 12 S 37/16 u. a. - juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 - juris Rn. 6 - allesamt gegen eine Zulässigkeit der Beschwerde im Falle der Erledigung zwischen den Instanzen auch im vorläufigen Rechtsschutz).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2022 - 5 MB 3/22

    Untersagung eines Feuerwerks; einseitige Erledigungerklärung;

    Hierin liegt keine Umgehung des § 158 Abs. 1 VwGO, weil der Rechtsmittelführer nicht nur durch die Kostenentscheidung, sondern auch durch die Entscheidung in der Hauptsache beschwert ist (str., wie hier OVG Bautzen, Beschluss vom 17. Mai 2021 - 6 B 214/21 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 8. Januar 2021 - 19 B 2010/20 -, juris Rn. 3; VGH Mannheim, Beschluss vom 5. August 2020 - 4 S 1045/20 -, juris Rn. 5; Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 146 Rn. 42; Kopp/Schenke, VwGO, 27. Auflage 2021, § 146 Rn. 42; a.A. VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Februar 2020 - 1 S 3300/19 -, juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. August 2016 - OVG 12 S 37.16 -, juris Rn. 2; OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 -, juris Rn. 5; Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 161 Rn. 12; Brandt in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Auflage 2018, V II 15 b, Rn. 198).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2012 - L 23 AY 6/12

    Beschwerde unzulässig bei Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Instanzen -

    Nach der gesetzlichen Wertung des § 172 Abs. 3 Nr. 3 Sozialgerichtsgesetz - SGG, wonach die isolierte Anfechtung einer Kostenentscheidung ausgeschlossen ist, kann aber allein der Wunsch nach Herbeiführung einer günstigeren Kostenentscheidung die Anrufung des Rechtsmittelgerichts nicht rechtfertigen (vergleiche ausführlich zum verwaltungsgerichtlichen Meinungsstreit: OVG Bremen, Beschluss vom 23 März 2010 - 2 B 449/09 - Juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - 11 S 50.10

    Vorläufiger Rechtsschutz; Erledigung zwischen den Instanzen; Beschwerde

    Erledigt sich ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wie hier "zwischen den Instanzen", so fehlt es regelmäßig an einem schutzwerten Interesse an der Durchführung des Beschwerdeverfahrens (str., wie hier OVG Bremen, Beschluss vom 23. März 2010 - 2 B 449/09 -, bei Juris, mit eingehender Darstellung des Streitstandes und weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
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